Praxisabgabe / Verkauf der Praxis an ein Krankenhaus / Investor
Zielgruppen
Die ambulante Leistungserbringung hat sich verändert. Waren noch vor einigen Jahren Einzelpraxen ein erstrebtes Ziel für junge ÄrztInnen, so ist heute die Zahl derjenigen, die sich auf das Abenteuer der Freiberuflichkeit einlassen wollen deutlich geringer. Dabei spielt die Vergütung eher eine untergeordnete Rolle, denn die Verdienstmöglichkeiten in der Freiberuflichkeit sind gut und ein echtes freiberufliches Risiko bestehen nicht.
So kommen zunehmen nichtärztliche Anbieter auf den Markt, die die Praxen in der Gestaltungsform eines MVZ weiterführen.
Das Online-Seminar soll Ihnen einen kleinen Eindruck geben, was bei den Verhandlungen und bei der Vertragsgestaltung beachtet werden sollte:
Teil 1:
- Ist eine Änderung der Rechtsform (Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft) sinnvoll, bevor man mit einem potentiellen Übernehmer in Kontakt tritt
- Umwandlung in eine MVZ-GmbH sinnvoll? Möglich?
Teil 2:
Möglichkeiten der Übertragung der Zulassung
- Im Wege der Ausschreibung
- Durch Verzicht auf die Zulassung und nachfolgende Anstellung in dem Betrieb des Praxiskäufers
- Übertragung der Angestelltensitze
Teil 3:
Der Praxisübergabevertrag / Kaufvertrag
- Kaufpreisfindung - due Dilligence
- Garantien
- Betriebsübergang
Teil 4:
Der Arbeitsvertrag im MVZ und die Absicherung der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Angestellten Arztes aus Sicht des Käufers
Gehalt und Tantieme versus Kostenstellenrechnung
Senden Sie Ihre persönlich wichtigste Frage und Anregungen gerne vorab per email an
Referenten:
Stefanie Pranschke-Schade,
Hans-Joachim Schade, Dirk R. Hartmann, Dr. Florian Hölzel Fachanwälte für Medizinrecht und Mediatoren Kanzlei Broglie, Schade & Partner, GBR, Wiesbaden, München, Berlin
Anmeldung
Online-Seminardauer:
18.00 bis 19.30 Uhr
Teilnehmerzahl:
ab 5 Teilnehmer
Online-Seminargebühr:
EUR 99,00 inkl. Mwst.
Veranstaltungsort:
GoToMeeting
Hiermit melde ich mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen an:
Seminar am 19.05.2021
Teilnahmebedingungen
Datenschutz:
Uns übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Ihre Anschrift wird über die Teilnehmerliste den anderen Teilnehmern zugänglich gemacht.
Urheberrecht:
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von M³C vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung.
Teilnehmergebühren:
Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr unmittelbar nach Erhalt der Rechnung bzw. spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn. Sie können zu ermäßigter Gebühr teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Seminars M³C-VIP-Mitglied sind. In diesem Fall wird die Seminargebühr per Lastschriftverfahren eingezogen.
Stornierung:
Jederzeit, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor Seminarbeginn, können Sie Ihre Anmeldung stornieren. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Stornierungen entgegennehmen können: ein Fax genügt. Eine Stornierung des Seminars ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn möglich. Bei Stornierung bis zu einer Woche vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Seminargebühr, danach die volle Seminargebühr fällig. Bei Stornierung von Seminaren, die in Bad Bleiberg stattfinden, wird bie Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor Seminarbeginn die Hälfte der Seminargebühr, danach die volle Seminargebühr fällig. Als besonderen Service bieten wir Ihnen kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Seminartermin oder ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr oder ein Hintergrundgespräch an. Die Umbuchung muss spätestens 24 Stunden vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars erfolgt sein. Stattdessen haben Sie auch die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zum Seminar zu schicken. Sagen Sie weder rechtzeitig ab, noch benennen Sie uns einen Ersatzteilnehmer oder machen von Ihrer Umbuchungsmöglichkeit Gebrauch, müssen wir leider auf Zahlung der vollen Seminargebühr bestehen.