Praxisabgabe - auch 2019 noch möglich?
Praxisabgabe - auch 2019 noch möglich?
1. Ausschreibung im überversorgten Gebiet:
Zulassungsausschuss gibt dem Ausschreibungsantrag nicht statt! Wann wird das "Soll" zum "Muss"? -Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 04.05.2016) zur 3-Jahresfrist bei Anstellung -Entschädigungszahlung bei Entzug der Zulassung -Was wird mit dem langfristigen Mietvertrag, Personal, etc.?
2. Verkauf der Arztpraxis ohne Risiko noch möglich? Der priveligierte Nachfolger / rechtzeitige Anstellung eines Nachfolgers
3. Die Anstellung beim Nachfolger/MVZ/Partner unter Berücksichtigung der BSG REchtsprechung vom 04.05.2016
4. Die Wertbestimmung und Zahlungsmodalitäten
5. Der Praxisabgeber als angestellter Arzt - 3.Jahresbindung - in überversorgten Gebieten
6. Rückzahlung des Kaufpreises, wenn Zulassung trotz Anstellung nicht erhalten bleiben kann.
7. Fairer verhandeln - Warum? = Wie verhandele ich mit meinen Partnern/dem Übernehmer/dem MVZ-Betreiber/der Kommune, stelle dabei meine Interessen in den Mittelpunkt, höre gleichzeitig auch die Interessen des Käufers und arbeite an einer für beide Parteienseiten interessentenbasierten Lösung
Referent:
Hans-Joachim Schade,
Dirk R. Hartmann, Lehrbeauftragter an der Hochschule RheinMain,
Dr. Florian Hölzel, Fachanwälte für Medizinrecht und Mediatoren,
Kanzlei Broglie, Schade & Partner GBR, Wiesbaden, München, Berlin
Anmeldung
Seminardauer:
10.00 bis 14.00 Uhr
Teilnehmerzahl:
ab 5 Teilnehmer
Seminargebühr:
EUR 99,00 inkl. Mwst.
Veranstaltungsort:
M³C
Richard-Wagner-Str. 81
65193 Wiesbaden
Hiermit melde ich mich unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen an:
Seminar am 26.01.2019
Teilnahmebedingungen
Datenschutz:
Uns übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage gespeichert. Ihre Anschrift wird über die Teilnehmerliste den anderen Teilnehmern zugänglich gemacht.
Urheberrecht:
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von M³C vervielfältigt werden. Die Skripten stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung.
Teilnehmergebühren:
Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr unmittelbar nach Erhalt der Rechnung bzw. spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn. Sie können zu ermäßigter Gebühr teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Seminars M³C-VIP-Mitglied sind. In diesem Fall wird die Seminargebühr per Lastschriftverfahren eingezogen.
Stornierung:
Jederzeit, spätestens jedoch bis 24 Stunden vor Seminarbeginn, können Sie Ihre Anmeldung stornieren. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Stornierungen entgegennehmen können: ein Fax genügt. Eine Stornierung des Seminars ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn möglich. Bei Stornierung bis zu einer Woche vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Seminargebühr, danach die volle Seminargebühr fällig. Bei Stornierung von Seminaren, die in Bad Bleiberg stattfinden, wird bie Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor Seminarbeginn die Hälfte der Seminargebühr, danach die volle Seminargebühr fällig. Als besonderen Service bieten wir Ihnen kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Seminartermin oder ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr oder ein Hintergrundgespräch an. Die Umbuchung muss spätestens 24 Stunden vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars erfolgt sein. Stattdessen haben Sie auch die Möglichkeit, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zum Seminar zu schicken. Sagen Sie weder rechtzeitig ab, noch benennen Sie uns einen Ersatzteilnehmer oder machen von Ihrer Umbuchungsmöglichkeit Gebrauch, müssen wir leider auf Zahlung der vollen Seminargebühr bestehen.